Willkommen auf einer Website, die Ausbildungen und Lehrinhalte

rund um das Therapeutische Reiten darstellt

Viele Begriffe umschreiben diesen Bereich:

  • Hippotherapie,
  • Reittherapie
  • Heilpädagogisches Reiten und Voltigieren,
  • Reiten als Sport für Behinderte,
  • Rehabilitation mit Pferden,
  • Psychotherapie und Reiten,
  • Psychomotorik mit Pferden,
  • Tiergestützte Therapie ... u.v.m.

Für diejenigen, die selber ein Handicap, eine chronische Krankheit oder eine körperliche, sellische oder geistige Beeinträchtigung haben, ist es nicht leicht den richtigen Reitbetrieb zu finden, dessen Pferde solide und qualifiziert ausgebildet sind,und deren Ausbilder über weitreichende und fundierte Ausbildung verfügen.

Sie suchen einen Reitbetrieb, die Ihnen mit ihrer Beeinträchtigung Reiten als Therapie, Freizeitspaß oder Erholungsangebot anbieten kann.

Wichtig ist, dass Sie sich gut informieren. wer bietet das Angebot an? Mit welchen Pferden? Hat derjenige, der das Angebot durchführt, Erfahrungen mit Menschen mit ähnlichen Beeinträchtigungen?

Sie haben Interesse, selbst Menschen mit Behinderung den Umgang und das Sitzen auf dem Pferd anzubieten.

Informieren Sie sich ausreichend, prüfen Sie den Background der Anbieter genau. Welche Lizenzen erhalten Sie am Ende der Ausbildung? Welche Voraussetzungen müssen Sie mitbringen? Gibt es für lizenzierte Ausbilder finanzielle Zuschüsse.

Um später ausreichend abgesichert und versichert zu sein, ist es unumgänglich, eine Lizenz des Deutschen Sportbundes zu besitzen, d. h. im Reiten oder Voltigieren - Sie brauchen eine Trainer C - Lizenz.

Es ist erstaunlich: in keiner anderen Sportart bieten Personen Unterricht an, die über keinerlei adäquate Ausbildung und Fortbildung verfügen. Viele Schul- und auch Therapiepferde sind nicht ausreichend oder gar nicht haftpflichtversichert - diese Umstände stellen für alle Beteiligten eine juristische Gefahr dar. Eine Haftpflichtversicherung, die des Pferdes oder die des "Ausbilders" zahlt nicht, wenn im Falle eines Unfalls grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Es gibt Bundesgerichtshofsurteile, die genau das erkannt haben: wenn jemand ohne Ausbldung, ohne gültige Lizenz Unterricht anbietet und dann auch noch für Menschen mit Behinderung - ist diese Tatsache per se schon grob fahrlässig.

Im Falle des Verunfallens eines Reitschülers, sei er behindert oder nicht, kann Ihnen vor Gericht grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden, wenn Sie sich nicht den Normen des Deutschen Sportbundes entsprechend ausbilden haben lassen. Als Folge braucht keine Versicherung zu zahlen, da es keine Versicherung für grobe Fahrlässigkeit gibt. In diesem Fall haften Sie persönlich. Bedenken Sie, dass eine "Querschnittslähmung" rund 3,5 Mill. € kostet.